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AGB ODKHA TRAVEL

AGB´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ODKHA TRAVEL

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen von Odkha Travel ist auf den entsprechenden individuell ausgearbeiteten Reisen beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Odkha Travel nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung per mail, bietet der Reiseteilnehmer Odkha Travel den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Abgabe des unterschriebenen Anmeldebogens und der formlosen Bestätigung durch Odkha Travel zustande. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Odkha Travel vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb der Bindungsfrist (10 Tage) Odkha Travel die Absage formlos schriftlich erklärt.

Zahlung

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringungder Reiseleistung durch Odkha Travel. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer eine formlose Bestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 1.000 Euro fällig. Wird die Buchungsbestätigung nicht schriftlich ausgesprochen, bleibt die Regelung der Anzahlung davon unberührt. Die zweite Anzahlung in Höhe von 50 % des verbliebenen Reisepreises ist dann bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

Sollten Sie einen von uns gesetzten Zahlungstermin versäumen, behalten wir uns vor, Ihnen einen Zahlungsverzug in Höhe von bis zu 10 % zu berechnen. Bei einer Zahlungsverzögerung von 10 Tagen und mehr ist Odkha Travel berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die bisher geleisteten Anzahlungen einzubehalten.

Die Restzahlung erfolgt dann in bar in Ulaanbaatar oder aber auf ein Trägerkonto eine Woche vor dem eigentlichen Reisebeginn. Bei Buchungen, die weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Übernahme der Buchungsbestätigung fällig. Geht die Zahlung erst kurz vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu verantworten hat. Den Reisepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. Die genannten Preise gelten für die jeweilige Saison.

Mindestteilnehmerzahl

Odkha Travel behält sich vor, eine Reise abzusagen, falls weniger Teilnehmer, als in der Reisebeschreibung ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl, gebucht haben. Dies gilt nur für die fest terminierten Reisen von Odkha Travel. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und umgehend die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten. Individualtouren sind von dieser Regelung ausgenommen. Alternativ kann Odkha Travel bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl auch einen Kleingruppenzuschlag anbieten, um so die Durchführung der Reise sicher zustellen. Dieser kann vom Reiseteilnehmer angenommen werden.

Änderungen beschriebener Veranstaltungs-Abläufe, Preiserhöhungen

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Odkha Travel ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Odkha Travel und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund vom Umständen erhöhen oder neu entstehen,

Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reiseein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5 % des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn Odkha Travel in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus dem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Odkha Travel über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise bei Odkha Travel schriftlich geltend zu machen.

Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Odkha Travel kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Odkha Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist - auch bei telefonischem Rücktritt - jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei Odkha Travel. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von € 25,- pro Person berechnet. Im Übrigen stehen Odkha Travel im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:

Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit Odkha Travel nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, Odkha Travel einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Reise bzw. zu Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Reisebeginns aus Gründen, die nicht durch Odkha Travel zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält Odkha Travel den vollen Vergütungsanspruch. Odkha Travel eventuell entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als Odkha Travel von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden.

Abbruch der Reise durch den Reisenden

Bricht der Reisende die Reise nach deren Beginn aus Gründen ab, die nicht von dem Reiseveranstalter zu vertreten sind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Reisepreises. In diesem Fall werden nur die Leistungen erstattet, die nachweislich nicht mehr erbracht wurden und die der Reiseveranstalter infolge des vorzeitigen Reiseabbruchs tatsächlich erspart hat. Bereits ordnungsgemäß erbrachte oder begonnen Leistungen gelten als verbraucht und sind entsprechend zu vergüten. Etwaige Mehrkosten, die durch den vorzeitigen Abbruch entstehen (insbesondere Rückreise, Umbuchungen, zusätzliche Unterkunfts- oder Transferkosten), gehen grundsätzlich zu Lasten des Reisenden, sofern der Abbruch nicht auf einem vom Reiseveranstalter zu vertretenden erheblichen Reisemangel beruht. Im Falle eines behaupteten Reisemangels ist dem Reiseveranstalter grundsätzlich zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, sofern eine solche Abhilfe möglich und zumutbar ist. Erfolgt der Reiseabbruch ohne vorherige Anzeige des Mangels oder ohne Möglichkeit zur Nachbesserung, kann dies Auswirkungen auf etwaige Minderungs- oder Schadensersatzansprüche haben. Ansprüche des Reisenden bleiben im Übrigen unberührt, soweit sie nachweislich auf einem vom Reiseveranstalter zu vertretenden erheblichen Mangel beruhen.

Verspätung, außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Odkha Travel als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Odkha Travel für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Odkha Travel ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

Dokumente, Pass, Devisen, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Odkha Travel informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation seitens Odkha Travel bedingt sind.

Gewährleitung, Mitwirkungspflicht, Abhilfe Verlangen

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Odkha Travel nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen bzw. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber Odkha Travel direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung ist Odkha Travel eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfeunmöglich ist oder von Odkha Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Odkha Travel geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Odkha Travel die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Beachtung von Anweisungen

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von Odkha Travel das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Der Teilnehmer sichert zu, dass er den Anweisungen des Führers / Guides folge leistet.

Reiseleiter

Die Reiseleitung findet bei Odkha Travel in deutscher oder englischer Sprache statt. Die Reiseleiter sind nicht berechtigt, für Odkha Travel rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern auch keine Fahrzeuge, Reittiere oder Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die Odkha Travel gehören oder anvertraut sind. Die Reiseleitung ist auch nicht befugt Mehrkosten in bar direkt mit den Reiseteilnehmern abzurechnen.

Haftung

Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt für sich selbst für ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber Odkha Travel, seinen Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Reise betrauten Reiseleitern, Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reise entstehen. Dieser Verzicht wird auch auf die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt Odkha Travel und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Odkha Travel bleibt davon unberührt soweit Odkha Travel die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt. Odkha Travel übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Schadensersatzansprüche auf Körperschäden die vom Reisenden selber oder durch Reittiere verursacht sind, sind ausgeschlossen. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder Odkha Travel für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Odkha Travel haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Ausstellungsbesuche, sonstige Besichtigungen, Reitmöglichkeiten usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber Odkha Travel ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt Odkha Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Odkha Travel nach den für diese geltenden Bestimmungen. Das Reiten von Pferden, Kamelen und anderen Reittieren auf den Reisen von Odkha Travel findet auf eigenes Risiko statt. Odkha Travel kommt für Schäden bzw. für Kosten von Verletzungen aus Unfällen beim Reiten und im Umgang mit den Tieren in keiner Weise auf. Für Schäden bzw. Verlust von Wert- und Sachgegenständen (z.B.: Kleidung, Handy, Fotoapparat, Geldbörse u.a.) wird von Odkha Travel keine Haftung übernommen. Der Reiseteilnhemer verzichtet auf eventuell anfallende Schadensersatzansprüche aus Reitunfällen. Egal ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet.

Unfallversicherung

Es besteht keine Unfallversicherung. Eine Unfallversicherung muss jeder Teilnehmer selber abschließen. Reiserücktrittskosten-Versicherung / Schutzbrief Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes und beraten Sie gerne. Empfehlung ADAC Premium-Mitglied-Schutzbrief.

Sonstiges

Gerichtsstand der Klagen gegen Odkha Travel ist Ulaanbataar (Mongolia). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt.

Veranstalter

„ODKHA“ Travel Co.,Ltd.
Ulaanbaatar, Mongolia

Tel: (++976) 88 83 60 01

Web: www.odkha-travel.de,
E-mail: mongolei@odkha-travel.de